Der SV Werder Bremen wurde durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aufgrund unsportlichen Verhaltens der grün-weißen Anhänger*innen zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 149.000 Euro verurteilt.
Der SV Werder Bremen wurde durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aufgrund unsportlichen Verhaltens der grün-weißen Anhänger*innen zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 149.000 Euro verurteilt.
Die Strafen betreffen das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen im Pokal-Viertelfinale gegen Arminia Bielefeld sowie im Bundesliga-Auswärtsspiel beim FC St. Pauli.
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