Hertha BSC Berlin

Dieses Thema im Forum "Vereinsfußball" wurde erstellt von Christian Günther, 27. Juni 2008.

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  1. Gojira

    Gojira

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    Ich finde die geforderten Sperren sogar eher milde. Dass Mijatovic und Kraft nur wegen Schiedsrichterbeleidigung drankommen sollten die Herrschaften eher als Segen sehen - ich persönlich würde den Versuch, die Schiedsrichterkabine mit Gewalt zu stürmen, so dass die Schiedsrichter die Tür von innen zudrücken müssen, als versuchten tätlichen Angriff werten. Dass der DFB das quasi komplett unter den Tisch fällen lässt und nur die Kraftausdrücke, die beim versuchten Kabinensturm gefallen sind, sanktionieren will, dürfte man doch eher als "Gnade vor Recht" verstehen, weil die in der zweiten Liga ohnehin kaum finanziell lebensfähige Hertha bei mehrmonatigen Sperren auch dieser Herrschaften auch sportlich wohl endgültig abgewickelt werden müsste. Dass Lell für das Anspucken des Gegners zur Schiedsrichterbeleidigung dazu nur ein bis zwei Spiele mehr gesperrt werden soll kann man ohnehin als reines Geschenk werten - den Gegner anzuspucken alleine könnte durchaus schon zu einer berechtigten Sperre von sechs Spielen führen.

    Da jetzt nochmal Einspruch einzulegen weil man beim Anwalt inzwischen ohnehin Mengenrabatt bekommen dürfte, kann man durchaus für taktisch unklug halten. Dass man den Vereinsmitgliedern nicht sagt, dass man mögliche Verfahrensfehler weder suchen noch gegebenenfalls anprangern würde, steht auf einem völlig anderen Blatt - da das Handtuch zu werfen könnte sich keiner der Verantwortlichen erlauben, selbst, wenn er da persönlich einsichtig wäre.

    Natürlich sind die Urteile auch in ihrer sehr milden Form unangenehm für die Hertha, aber so ist das eben, wenn man meint die Sau rauslassen zu müssen als wenn es kein Morgen mehr gäbe.
     
  2. gelöscht

    gelöscht Guest

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    :tnx::tnx: Mir wären da auch noch ganz andere Strafen eingefallen. Ich hoffe, Stark geht auch noch ausserhalb des Fussballs gegen Kobiashvilli strafrechtlich vor :tnx:
     
  3. Bremen

    Bremen Moderator

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    Grundsätzlich richtig, allerdings vermisse ich dabei eine Verhältnismäßigkeit der Mittel. Wenn ein Spieler sich im Spiel zu einer Tätlichkeit gegenüber einen Akteur der gegnerischen Mannschaft hinreißen läßt oder mit einem Brutalo-Foul wie Guerrero wissentlich eine Verletzung oder gar eine Berufsunfähigkeit des Gegenspielers in Kauf nimmt, dann bekommt er eine Sperre von bis zu 8 Wochen aufgebrummt. Bei einer Tätlichkeit gegenüber einen Schiedsrichter soll der betroffene Spieler allerdings für 52 Wochen aus dem Verkehr gezogen werden? Das steht imho in keinem Verhältnis, auch wenn ich die geforderte Sperre gegen Kobiaschwili durchaus nachvollziehen kann, auch um Nachahmer abzuschrecken.
     
  4. Strafanzeige hat er ja meines Wissens gestellt, nun kommt es darauf an, was die Staatsanwaltschaft dazu sagt. Wenn das Verfahren eingestellt wird, bleibt ihm ja immer noch das zivilrechtliche Verfahren.
     
  5. Hossy

    Hossy

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    Stuhr
    Vollkommen richtig, aber ein Schiedsrichter zu schlagen geht garnicht, 1 Jahr Sperre ist viel zuwenig, würde Lebenslang sperren, in der Kreisliga dürfte man nie wieder spielen.
    Halte Strafe für Guerrero auch für viel zugering.
     
  6. Gustav Jacobi

    Gustav Jacobi

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    Wietmarschen/Block 52
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    Worüber? Ich finde das ist ein ganz normales Verhalten. Ob Kobiashvili das verdient hat oder nicht, an seiner Stelle wäre ich dagegen auch angegangen.
     
  7. Ganz klar. Grenzt an Berufsverbot. Da wird ihm jedes ordentliche Gericht ne Minderung zusprechen.:tnx:
     
  8. Bremen

    Bremen Moderator

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  9. Bremen

    Bremen Moderator

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    Jedes? Da wäre ich mir nicht so sicher, weil es stets vom Ermessen des jeweiligen Richters abhängig ist.
     
  10. Der Drops ist gelutscht. Jetzt gehrs nur noch drum, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
     
  11. :lol:

    Klar Stark hat sich den Schlag nur eingebildet und seine Assistenten ebenfalls. :roll:

    Ein Jahr Sperre fände ich hier völlig in Ordnung auch wenn es Kobi hart treffen wird. Selber Schuld fällt mir dazu aber nur ein.

    Lell würde ich ebenfalls hart bestrafen denn er wollte mir anderen die Kabine des Schiris stürmen. Dazu die Spuckattacke gegen Luki. 12 Spiele Sperre

    Kraft und Co. die ebenfalls die Kabien stürmen wollten 9 Spiele.

    Lambertz Sperre von 2 Spielen finde ich ebenfalls in Ordnung.
     

  12. Ich habe genug vertrauen, dass die Gerichte das aufrechterhalten. Wenn man schon bei Dopingvergehen 2 Jahre Sperre als angemessen erachtet, dann wird man bei Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und versuchter Nötigung schon 1 von 2 möglichen Jahren aufrechterhalten. Zumal er ja weiter Geld von Hertha bekommt. Sein Arbeitsvertrag wird bei Hertha deshalb ja nicht automatisch beendet werden. Er darf halt nicht in Punktsspielen spielen. Aber trainieren kann er ja noch.
     
  13. :tnx:

    Naja Hertha könnte Kobi doch sicherlich fristlos entlassen oder? Denn durch diese Handlung hat er seinen Arbeitgeber extrem geschädigt. Das dürfte doch bestimmt ein Kündigungsgrund sein und Preetz scheint Anwälte ja zu lieben. :ugly:
     
  14. Hossy

    Hossy

    Ort:
    Stuhr
    Zumal er ja weiter Geld von Hertha bekommt. Sein Arbeitsvertrag wird bei Hertha deshalb ja nicht automatisch beendet werden. Er darf halt nicht in Punktsspielen spielen. Aber trainieren kann er ja noch.

    DFB Mustervertrag, wird in der Regel auch genommen:


    § 6
    Dem Spieler ist bewusst, dass Verstöße gegen vorstehende Regelungen
    und Verpflichtungen nicht nur eine Vertragsverletzung darstellen, sondern
    zugleich gemäß § 5 der DFB-Spielordnung und §§ 6, 8 Nr. 3 , 8 a) bis 8 g)
    der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung zu einer sportstrafrechtlichen
    Ahndung führen.
    Im Falle eines Verstoßes des Spielers, der eine rechtskräftige Spielsperre
    des Spielers zur Folge hat, sehen die Vertragsparteien übereinstimmend
    einen wichtigen Grund, der es dem Verein erlaubt, das Vertragsverhältnis
    außerordentlich fristlos zu kündigen.
     
  15. howie

    howie Guest

    Darum gehts doch überhaupt garnicht. Der Einspruch wird doch garnicht damit begründet, dass die Sperre im Verhältnis zur Tat unangemessen ist. Sondern dass er abstreitet, dass er überhaupt die Tat begangen hat. Und wenn er halt der Meinung ist, dann ist doch völlig klar, dass er diese Sperre nicht akzeptieren kann. Wenn er zugeben würde, dass er dem Schiri eine geknockt hat und sich nur über die Dauer des Strafe beschweren würde, dann könntest mit deiner Nummer da oben kommen.
     
  16. howie

    howie Guest

    Natürlich spielt das eine Rolle und sowas wird immer bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt. Das Wort "fitnesszustand" hört sich jetzt bloss ein bißchen blöd an, aber die unterschiedlichen Vorrausetzungen, wenn man jemanden eine verpasst spielt immer eine Rolle.
     
  17. Ganz sicher nicht, denn er könnte ja im Ausland seinen Beruf noch ausüben.
     
  18. Die Sperre gilt auch international wenn ich nicht irre. ;)
     
  19. :tnx:
    Ich hab hier mal ein Zitat, welches ein paar Seiten vorher gepostet wurde.